GA-Tipps für den Umgang mit der Krise
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Clever sparen - GA-Tipps für den Umgang mit der Krise
präsentiert von
25.04.2024
„Die Spanne ist zurückgegangen. Ich kenne keinen Lebensmittelhändler, der im Jahresabschluss eine Unternehmensrendite von fünf Prozent oder mehr hat“
Liebe Leserin, lieber Leser,

vielleicht haben Sie nicht bei jedem Produkt, das Sie im Supermarkt in Ihren Einkaufswagen legen, einen persönlichen Höchstpreis festgelegt. Spätestens an der Kasse, wenn die Summe auf dem Monitor angezeigt wird, fällt es aber jedem auf, wie die Inflation seit zwei Jahren den Wocheneinkauf drastisch verteuert hat.
Wie ein Mittelständler wie Gert Schambach, Chef der Hit-Märkte, auf die Preisentwicklung blickt, hat meine Kollegin Nina Bärschneider im Interview mit ihm erfahren. Darin äußert sich Schambach auch zu den Gründen für den Umzug der Unternehmenszentrale von Siegburg an den Bonner Bogen, den Wettbewerb mit den großen Handelsketten Edeka und Rewe sowie zu der Personalsuche für die Frischetheken.
„Interesse für ein E-Auto bei den Kunden zu wecken ist fast unmöglich“
Andreas Frank, Obermeister der Kfz-Innung Bonn/Rhein-Sieg
Elektroautos führen Nischendasein bei Autohäusern
Dem E-Auto soll die Zukunft gehören, so will es die EU-Kommission und so will es eigentlich auch die Automobilindustrie, wenn man sieht, wie viel Geld die Hersteller inzwischen in die Entwicklung des batterieelektrischen Antriebs investieren. Allerdings sind die Kunden noch skeptisch, und das hat viele Gründe: Am Preis liegt es nur zum Teil. Ein Blick auf die Websites der Bonner Autohäuser zeigt, dass das Modellangebot sehr spärlich ist. Hier erfahren Sie, was der Bonner Kfz-Innungsobermeister aus Kundengesprächen zu berichten weiß und ob sich der höhere E-Auto-Preis im Vergleich zum Verbrenner irgendwann auf dem Haushaltskonto dann doch rentiert.
 
Hohe Ablösesummen für Möbel ärgern Mietinteressenten
Nicht nur auf dem E-Auto-Markt lässt das Angebot zu wünschen übrig. Knapp ist bekanntlich auch das Wohnungsangebot für Mieter in Bonn und der Region, zumindest wenn man sich im unteren und mittleren Preissegment bewegt. Und ist man dann doch fündig geworden und wird zur Wohnungsbesichtigung eingeladen, stellt sich nicht selten heraus, dass die Vormieter sich die ein oder andere Wohnungseinrichtung kräftig vergüten lassen wollen. Ob das überhaupt zulässig ist und welche Handlungsoptionen Mietinteressenten in diesem Fall haben, hat meine Kollegin Marie Schneider recherchiert.
 
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Herzliche Grüße
Ihre Ulla Thiede
Ulla Thiede
Ulla Thiede
Redakteurin Wirtschaft
 
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Schon ausprobiert? 
 
Und hat man dann eine neue Wohnung ergattert und zieht ein, muss man sich gleichzeitig mit dem bisherigen Vermieter einigen, wie die alte Wohnung zu hinterlassen ist. Das leidige Thema Schönheitsreparaturen kann ebenfalls die Nerven von Mietern strapazieren. Dazu rät das Verbraucherportal Finanztip, erst einmal den Mietvertrag genau zu lesen. Dabei gilt: Die Wohnung müsse nicht in einem besseren Zustand übergeben werden, als man sie erhalten hat. Daher sollte man schon beim Einzug immer daran denken, ein Übergabeprotokoll zu fertigen, dass Mieter und Vermieter unterschreiben müssen. Längst gerichtlich geklärt ist auch, dass bestimmte Klauseln zu Schönheitsreparaturen, wie sie in manchen Mietverträgen immer noch stehen, unwirksam sind. Bei Finanztip.de gibt es dazu eine Checkliste.
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