GA-Newsletter rund um Wohnen, Mieten und Kaufen
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LebensRäume - Der GA-Newsletter rund um Wohnen, Mieten und Kaufen
präsentiert von
30.01.2026
„Allerdings sind derzeit noch rund 590 Widerspruchsverfahren und acht Klagen gegen Grundsteuerbescheide nicht abgeschlossen"
Liebe Leserin, lieber Leser,

Die Grundsteuer bleibt eines der heißesten Themen in der Bonner Kommunalpolitik. Kurz vor der entscheidenden Ratssitzung deutet vieles darauf hin, dass Bonn den umstrittenen Doppel-Hebesatz wieder aufgeben könnte.
Für viele Eigenheimbesitzer geht es dabei vor allem um die Frage, wie stark sie finanziell zusätzlich belastet werden. In Bonn und der Region gewinnen gleichzeitig gemeinschaftliche Wohnformen an Bedeutung, weil viele nach stabilen und bezahlbaren Strukturen suchen.
 
Die Bonner Stadtverwaltung will den Streit um die Grundsteuer B befrieden und schlägt einen einheitlichen Hebesatz von 732 Prozent vor – rückwirkend zum 1. Januar. Hintergrund ist ein Urteil des VG Gelsenkirchen, das unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke kritisch sieht. Bleibt Bonn bei der bisherigen Zweiteilung, drohen der Stadt laut Kämmerei bis zu neun Millionen Euro Einnahmeausfall. Für Eigentümer würde der neue Einheitssatz spürbare Mehrkosten bedeuten. Der Stadtrat entscheidet am 5. Februar – und damit auch über die Frage, ob das finanzielle Risiko oder die Belastung der Eigentümer schwerer wiegt. Die Grundsteuer bleibt damit eines der politisch sensibelsten Themen der Stadt. Andreas Baumann und Philipp Königs erklären die Hintergründe.
Craftbeer
„Die Idee, anders als in der Kernfamilie zu leben, war schon vorher da.“
Gerrit Reininghaus, Bewohner des Wohnprojekts Siemensch
Annkathrin Koepke und Gerrit Reininghaus lebten mit ihren Söhnen in einem normalen Mehrfamilienhaus in der Siemensstraße. Doch dann kam die Katastrophe: Ein Brand machte das Haus unbewohnbar und der Besitzer entschied, es zu verkaufen. Für Koepke und Reininghaus war das die Gelegenheit, ihren Traum von gemeinschaftlichem und nachhaltigen Wohnen in die Tat umzusetzen. Heute wohnen die insgesamt zehn Gründungsmitglieder zusammen - mit einem jungen Paar zur Zwischenmiete sowie drei weitere Personen auf Probe. Theresa Freund hat die Gemeinschaft besucht und gefragt, wie Meinungsverschiedenheiten geklärt werden.
 
Schön, dass Sie da sind!
 
Herzliche Grüße
Ihre Ines Bresler
Ines Bresler
Ines Bresler
Reporterin Aktuelles
 
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Ob Pflichtteil, Testament oder gesetzliche Erbfolge: Viele Annahmen rund ums Erben sind schlicht falsch. Denn wenn es um Erbschaften geht, verlassen sich viele Menschen auf das, was man halt so hört - oder was im Familienkreis schon immer als selbstverständlich galt. Doch das vermeintliche Wissen kann im Ernstfall zu bösen Überraschungen führen. Sechs gängige Rechtsirrtümer und ihre Auflösung finden Sie hier:
 
 
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Euro im Monat müssen Pflegebedürftige im Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich zuzahlen. Das zeigt eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum Stichtag 1. Januar 2026. Das ist eine Steigerung von 270 Euro oder acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei ist es nur ein schwacher Trost, dass die Zuzahlung ab dem zweiten Aufenthaltsjahr im Heim etwas günstiger ist. Sie liegt im Schnitt nun bei monatlich 3294 Euro, im dritten Aufenthaltsjahr sind es 2911 Euro und ab dem vierten Jahr 2432 Euro monatlich.
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